Skip to main content

Aktuelles

Konzept der JPPS für den Fernunterricht

Fernunterricht

Hierzu können drei Szenarien auftreten:

Szenario 1: Klassenteilung (Präsenzunterricht und Fernunterricht)

Szenario 2: Lehrkraft in der Quarantäne; Schüler in der Schule

Szenario 3: Schulschließung (Online-Unterricht)

Vorkehrungen zum Schulbeginn:

  1. Die jeweiligen Klassen in 2 Gruppen aufteilen.

  2. Regelung bei den Klassenstundenplänen mit A-/ B-Wochen:
    • Der Stundeplan besitzt für das Szenario 1 in diesem Fall seine Gültigkeit
    • Die A- bzw. B-Woche findet dann in zwei aufeinanderfolgenden Wochen statt;
      z.B. A´-Woche = Gruppe 1 und A´´-Woche = Gruppe 2  analog B-Woche …
      In diesem Fall wird der Stundenplan in WebUntis dementsprechend angezeigt/ angepasst.

  3. Abfrage für den Fernunterricht „Sofortprogramm“ des Landes wurde durchgeführt - Ausstattung (IST-STAND) der Schülerinnen und Schüler

  4. Reglungen und Rahmenbedingungen für den Unterricht vorstellen (siehe Anlage).


Anlage: Regelungen und Rahmenbedingungen für den Fernunterricht

  • §1
    Für die Schüler/innen besteht beim Fernunterricht eine Teilnahmepflicht.
  • §2
    Zwischen Fachlehrkraft und den Schüler/innen bzw. Lerngruppe soll eine verlässliche Regelkommunikation stattfinden.
  • §3
    Die Schüler/innen erhalten durch die Lehrkräfte in jedem Fach/ Bereich Aufgaben, die im Regelfall mindestens einmal wöchentlich gestellt und bearbeitet werden. Die Schüler/innen erhalten durch die Lehrkraft Rückmeldungen zum Bearbeitungserfolg.
  • §4
    Soweit eine Mindestanzahl an Klassenarbeiten beispielsweise in der Notenbildungsverordnung oder der Abiturverordnung vorgegeben ist, kann diese im Schuljahr 2020/ 21 unterschritten werden, sofern sie wegen eines um mindestens vier Wochen reduzierten Präsenzunterrichts nicht geleistet werden kann.
  • §5
    Die Lehrkräfte dokumentieren auch zukünftig ihre Arbeit in der erforderlichen Form (z. B. elektronisches Tagebuch). Dies umfasst auch die Ferunterrichtsphasen sowie die Arbeit der Lehrkräfte, die von zuhause aus arbeiten.
  • §6
    Die Leistungsmessung soll nach der Notenbildungsverordnung an der Schule vorgenommen werden. Grundsätzlich werden alle Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Unterricht erbracht wurden, in die Leistungsfeststellung einbezogen. Dies schließt auch ein, dass Unterrichtsinhalte, die im Fernunterricht erarbeitet, geübt oder vertieft wurden, Gegenstand einer Leistungsfeststellung sein können.

Quelle/ Auszüge aus:
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, 07. Juli 2020
Unterricht an den beruflichen Schulen des Landes im Schuljahr 2020/2021 - Planungsunterlagen